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Studieren mit Behinderung – Tipps und Tricks

Studieren mit BehinderungHeute wenden wir uns mal dem Thema Studieren mit Behinderung zu. Wir wollen dabei zunächst einmal auf ein paar Besonderheiten eingehen, die man dabei beachten muss und dann noch ein paar Tipps, Tricks und Anlaufstellen nennen, mit denen hoffentlich jeder erfolgreich ein Studium beginnen und absolvieren kann.

Was gibt es beim Studium besonderes zu beachten?

Wir wollen hier ausdrücklich jeden Studieninteressenten ermutigen, sich für ein Studium zu bewerben. Heutzutage gibt es an jeder größeren Universität viele Hilfen, die man in Anspruch nehmen kann, um ein Studium mit Behinderung besser absolvieren zu können. Dazu zählt vor allen Dingen ein fester Ansprechpartner bei der Studienberatung, der nur für die Belange von Studenten mit Behinderung zuständig ist. Hier findet man also schnell einen Experten, den man um Rat fragen kann. Übrigens ist dies auch die richtige Anlaufstelle, wenn man Verbesserungen an der eigenen Uni erreichen möchte. In Betrieben gibt es einen Betriebsrat oder es wird eine SBV gewählt (SBV steht für Schwerbehinderten-Vertretung) und in der Uni gibt es eine Instanz, die sich für die Rechte von Behinderten einsetzt. Das ist schon durchaus vergleichbar.

Darüber hinaus gibt es ein paar Besonderheiten, die vor allem den Bewerbungsprozess und die Finanzierung bzw. das BAföG betreffen. Auf diese Besonderheiten wollen wir im Folgenden kurz eingehen.

Tipps zur Bewerbung mit einer Behinderung

Normalerweise läuft die Bewerbung für ein Studium mit einer Behinderung identisch ab. Die entscheidenden Kriterien sind also nach wie vor der NC und die Anzahl der Wartesemester. Allerdings gibt es für behinderte Bewerber die Möglichkeit verschiedene Sonderanträge zu stellen. Das sind:

– Antrag auf Nachteilsausgleich bzgl. des NCs (kann eingereicht werden, wenn durch die Behinderung schlechtere Noten erreicht wurden)

– Antrag auf Nachteilsausgleich bzgl. der Wartezeit ((kann eingereicht werden, wenn durch die Behinderung eine längere Schulzeit entstanden ist)

– Härtefallantrag (zur sofortigen Zulassung zum Studium)

– Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des gewünschten Studienorts

Alle diese Anträge zielen darauf ab, den Zugang zum Studium zu erleichtern. Allerdings ist jeweils neben dem ausgefüllten Sonderantrag auch ein Nachweis bzw. eine Begründung mit dem Antrag einzureichen.

Tipps zur Studienfinanzierung

Einkommenssteuer sparen

© Benjamin Klack / pixelio.de

Die Studienfinanzierung ist für Studenten mit Behinderung tendenziell noch schwieriger, da doch erhebliche Mehrkosten entstehen können. Natürlich können auch Studenten mit Behinderung von Studentenrabatten profitieren, aber das hilft bei der Grundfinanzierung natürlich nur wenig. Wir wollen daher hier auf ein paar Besonderheiten beim BAföG eingehen, welches bei der Studienfinanzierung einen wichtigen Beitrag leistet. Außerdem wollen wir noch kurz die Möglichkeit eines Stipendiums vorstellen.

BAföG für Studenten mit Behinderung

BAföG ist nach wie vor ein zentrales Element bei der Studienfinanzierung, doch der Fördersatz alleine reicht in den meisten Fällen nicht aus. Dennoch sollte man sich natürlich um BAföG bemühen, um wenigstens einen Großteil der Kosten abzudecken, die mit einem Studium verbunden sind.

Der Fördersatz beim BAföG ist übrigens für alle Studenten gleich. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, um eventuelle Mehrkosten übernehmen zu lassen. Das sind vor allem die folgenden:

1. Kann man einen Härtefreibetrag geltend machen. Die Aufwendungen müssen allerdings eine außergewöhnliche Belastung sein und innerhalb des Bewilligungszeitraums aufgetreten sein.

2. Kann man BAföG über die Regelstudienzeit hinaus beziehen, wenn sich die Verlängerung des Studiums auf eine chronische Krankheit oder eine Behinderung zurückführen lässt.

3. Gibt es ein paar Ausnahmen bei der Rückzahlung. Der Freibetrag, der während der Rückzahlungsperiode gewährt wird, kann um die behinderungsbedingten Aufwendungen entsprechend § 33b EStG erhöht werden.

4. Kann man BAföG auch beziehen, wenn man mit einem grundständigen Studium nach dem 30. Geburtstag bzw. ein Masterstudium nach dem 35. Geburtstag aufnimmt. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Behinderung bzw. eine chronische Krankheit die „rechtzeitige“ Aufnehme des Studiums verhindert haben.

Stipendien

Es lohnt sich auf jeden Fall, sich auch auf ein Stipendium zu bewerben, das bei der Finanzierung natürlich eine willkommene Unterstützung wäre. Es gibt einige Stiftungen, die Stipendien speziell an Studenten mit einer Behinderung vergeben. Manche Stiftungen vergeben das Stipendium auch nur an Menschen mit einer speziellen Erkrankung. Es lohnt sich also ein wenig zu recherchieren.

Anlaufstellen für weitere Infos

Es gibt noch viele weitere Themen rund um das Studieren mit einer Behinderung. So kann man beispielsweise auch eine Studienassistenz beantragen, einen Pflegezuschuss bekommen oder sogenannte Nachteilsausgleiche von der Universität gewährt bekommen. All diese Themen kann man aber am besten mit der zuständigen Instanz an der eigenen Uni klären. Hier erhält man stets kompetente Hilfe!

Darüber hinaus wollen wir hier noch auf das Handbuch „Studium und Behinderung“ verweisen, das vom Deutschen Studentenwerk veröffentlich wurde und auf den Seiten des Studentenwerks frei zugänglich ist. Auch hier gibt es viele weiterführende Informationen.

Bildquelle: Das oben verwendete Bild stammt von www.pixelio.de. Alle Rechte liegen beim Copyright-Inhaber: © Benjamin Klack

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