GEZ für Studenten

Wie hoch sind die GEZ-Gebühren für Studenten?

Die GEZ-Gebühren sind besonders für Studenten, die meistens eh schon sehr wenig Geld zur Verfügung haben, ein nerviges Thema. Leider muss sich aber jeder Student, der bei den Eltern auszieht, früher oder später mit diesem Thema auseinander setzen, denn jeder Haushalt ist zur Abgabe der GEZ-Gebühr gesetzlich verpflichtet. Allerdings können sich Studenten unter gewissen Voraussetzungen von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Im folgenden Text wollen wir uns daher näher mit der GEZ beschäftigen und erklären, wann und wie man sich von der Gebühr befreien lassen kann.

Im Januar 2013 wurden die Rundfunkgebühren durch den sogenannten Rundfunkbeitrag ersetzt. Das heißt, dass pro Haushalt eine Grundpauschale berechnet wird. Dabei ist es egal, wie viele Personen in diesem Haushalt leben oder wie viele Geräte in der Wohnung genutzt werden. Für jeden Haushalt muss ein monatlicher Beitrag in Höhe von 17,98€ gezahlt werden. 

Wenn man also als Student alleine wohnt, muss man genauso die 17,98€ GEZ-Gebühren zahlen, wie eine Studenten-WG mit 4 Bewohnern. Allerdings kann sich eine WG die Gebühren natürlich untereinander teilen und so ein wenig sparen.

Damit keine Verwirrung aufkommt; seit dem Wechsel von Rundfunkgebühren zum Rundfunkbeitrag, wurden die bisher bekannte Gebührenzentrale (GEZ) in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Hier wird trotzdem weiterhin der Begriff der GEZ-Gebühren verwendet, da sich dieser Ausdruck mittlerweile eingebürgert hat.

GEZ-Befreiung für Studenten mit BAföG

Wie schon erwähnt, muss grundsätzlich jeder die GEZ-Gebühren zahlen und dazu zählen leider auch Studenten. Allerdings können Studenten, die BAföG beziehen, sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen! Natürlich erfolgt die GEZ-Befreiung nicht automatisch, sondern muss vom Student beantragt werden. Die Befreiung von den GEZ-Gebühren greift auch erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und nicht rückwirkend!

Zwei Voraussetzungen müssen Studenten erfüllen, damit sie von den GEZ-Gebühren befreit werden können:

  1. Man wohnt nicht mehr bei den Eltern (dann müssen nämlich die Eltern weiterhin zahlen)
  2. Man bekommt nachweislich Unterstützung in Form von BAföG, Berufsausbildungshilfe, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsförderung vom Staat

Antrag auf Befreiung von den GEZ-Gebühren

Da die Befreiung der GEZ-Gebühren nicht automatisch erfolgt, sollte man schnellstmöglich den Antrag auf die GEZ-Befreiung stellen. Dazu muss man einfach nur unserem Link (oben in der Box) folgen und den Antrag online ausfüllen. Man wird eigentlich ganz gut durch das Formular geleitet, so dass hier keine Schwierigkeiten aufkommen sollten.

Folgende Dokumente müssen neben dem Antrag noch eingereicht werden:

  1. Die Studien- oder Immatrikulationsbescheinigung
  2. Eine beglaubigte Kopie des aktuellen BAföG-Bewilligungsbescheides

Achtung:
Die Befreiung wird meistens nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Normalerweise wird für die nachgewiesene Dauer des Bafög-Bezugs auch die GEZ-Befreiung gewährt. Es ist ggf. ein neuer Antrag zu stellen, wenn man einen neuen BAföG-Bescheid erhält.

GEZ in einer Studenten-WG oder im Studentenwohnheim

Da die GEZ-Gebühren pro Haushalt und nicht pro Person abgerechnet werden, befinden sich viele Studenten, die in einer WG wohnen oder im Studentenwohnheim wohnen, in einer unschönen Situation. Hier die einzelnen Situationen im Überblick:

GEZ-Gebühren in einer Studenten-WG

Die WG-Bewohner, die BAföG beziehen, können sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen. Wenn aber nicht alle WG-Mitbewohner BAföG erhalten, muss die Gebühr in Höhe von monatlich 17,98€ trotzdem gezahlt werden, da es sich wie beschrieben um eine Haushaltsabgabe handelt. Die Faustregel lautet hier also: alle oder keiner.

Dies kann in einer WG natürlich zu Problemen führen. Zahlen nur die WG-Bewohner, die keinen BAföG-Anspruch haben oder wird die Gebühr trotzdem auf alle Mitbewohner aufgeteilt? Die Verteilung der Kosten ist eine schwierige Frage! Schließlich haben auch Studenten, die keinen Anspruch auf BAföG haben, wenig Geld zur Verfügung und hier muss jede WG für sich selbst eine Regelung finden.

GEZ-Gebühren in einem Studentenwohnheim

Für Studenten, die einem Studentenwohnheim wohnen, ist die Lage noch unübersichtlicher. Laut der GEZ kommt es hier immer auf den Einzelfall an. Es gibt keine klare Regelung, auch nicht für Einzelzimmer, Doppelzimmer oder sogar größere Wohnungen. Bei vielen Studentenwohnheimen befinden sich nämlich die Küche und manchmal auch die Toilette auf der Etage, so dass diese von mehreren genutzt werden können. Dadurch gibt es Abgrenzungsprobleme, da schwer zu beurteilen ist, ob es sich hier um eine Wohngemeinschaft oder um einzelne Wohnungen handelt. Natürlich sollte vorab probiert werden, ob die jeweilige Etage im Studentenwohnheim als eine Wohnung zählt und man so die GEZ-Gebühren auf alle Studenten, die auf der Etage wohnen, aufteilen kann. Man muss sich aber auf jeden Fall mit der Behörde auseinandersetzen. Eventuell muss man hier auf eine Rechtsprechung warten, die es bislang aber noch nicht gibt.

Antrag auf Befreiung von den GEZ-Gebühren

Hier geht es zum Antrag auf Befreiung der GEZ-Gebühren. Im Text erklären wir detailliert, wie man sich als Student von den GEZ-Gebühren befreien lassen kann und was es sonst noch bei dem Antrag zu beachten gibt.

ansehen button