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5 Fragen, die du dir im Vorfeld eines Studentenjobs stellen solltest

Studentenjob Café

Viele Studenten sind während des Studiums auch darum bemüht ein wenig Geld zu verdienen, etwas für den eigenen Lebenslauf zu tun oder einfach nur Praxiserfahrung zu sammeln. Aus diesem Grund stellen wir euch in diesem Artikel 5 Fragen vor, über die man sich im Vorfeld eines Studentenjobs Gedanken machen sollte. So seid ihr hoffentlich besser auf den bevorstehenden Job vorbereitet und könnt das Maximum aus der Beschäftigung für euch rausholen.

Frage 1: Welcher Job ist für mich geeignet?

Macht euch vor der Wahl des Studentenjobs klar, was ihr von diesem Job genau erwartet. Soll er dazu beitragen, den Lebenslauf aufzubessern, praktische Erfahrungen für die berufliche Zukunft zu sammeln oder einfach nur beim Geld verdienen helfen. Dementsprechend solltet ihr bei der Auswahl des Jobs mehr oder weniger wählerisch sein.

Frage 2: Minijobber, Werkstudent oder Angestellter?

Erkundigt euch im Vorfeld, welche Beschäftigungsart für den jeweiligen Job angeboten wird. Gleichzeitig hilft es auch zu wissen, welche Beschäftigungsart für euch die beste wäre, denn gegebenenfalls lässt der Arbeitgeber diesbezüglich noch mit sich reden.

Als Minijobber gilt man, wenn das durchschnittliche monatliche Einkommen 450 Euro nicht übersteigt. Dafür sind Minijobber von den meisten Abgaben befreit. So fallen für den Arbeitnehmer keine weiteren Kosten für Steuern und Versicherungen an. Diese werden komplett vom Arbeitgeber gezahlt. Achtet darauf, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde (gilt seit 1.1.2017, vorher 8,50 Euro) auch bei Minijobs eingehalten werden muss.

Werkstudenten dürfen pro Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, da sie ja hauptberuflich mit dem Studium beschäftigt sind. Dieser Wert gilt als Durchschnittswert. Wer sich als Werkstudent bei seiner Krankenkasse meldet, der muss keine Abgaben für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Lediglich die Rentenversicherung und die Lohnsteuer gehen dann vom Gehalt ab, wenn mehr als 450 Euro im Monat verdient werden. Weitere Infos zu dieser Form der Anstellung findest du bei arbeitsvertrag.org.

Weiter Informationen zu den verschiedenen Beschäftigungsarten gibt es hier.

Frage 3: Was passiert mit meinem BAföG?

Wer während des Studiums BAföG bezieht, der sollte bei der Ausübung eines Studentenjobs besonders aufpassen. Hier gelten nämlich Verdienstgrenzen, die nicht überschritten werden sollten, um Einbußen beim BAföG zu vermeiden. Die Grenze liegt bei 4.800 Euro pro Jahr bzw. 400 Euro pro Monat. Maßgeblich ist dabei das bezogene Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum. Es ist also durchaus möglich die gesamten 4.800€ als Werkstudent in der vorlesungsfreien Zeit zu verdienen und im restlichen Jahr keinen Studentenjob zu haben.

Frage 4: Wie sieht es mit meiner Krankenversicherung aus?

Viele Studenten sind zunächst noch in der Familienversicherung der Eltern versichert. Sobald man einem Studentenjob nachgeht, wird man aber automatisch selber versichert. Dies kann je nach Beschäftigungsart zu einem studentischen Satz (beim Werksstudent) oder zu einem normalen Satz (bei Angestellten) geschehen. Wer einen Minijob ausübt bleibt normalerweise in der Familienversicherung. Auch eine Rückkehr in diese ist möglich, wenn der Studentenjob nicht mehr ausgeübt wird.

Frage 5: Fallen Steuern auf mein verdientes Geld an?

Die Antwort auf diese Frage hängt von der Summe der Einkünfte ab. Im Jahr 2017 können 8.820 Euro steuerfrei verdient werden. Das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Wer mehr verdient, muss ggf. Steuern zahlen. Allerdings können Studenten eine Menge Steuern sparen, da auch alle Kosten, die mit dem Studium zusammenhängen abgesetzt werden können. Außerdem ist zu beachten, dass die der Grundfreibetrag häufig ändert. In zurückliegenden Jahren lag dieser niedriger.

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