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Duales Studium & Steuern: So viel Netto bleibt vom Brutto

Duales Studium Steuern

Wer ein duales Studium absolviert, steht bereits mit einem Bein im Arbeitsleben. Damit einher geht auch die Bezahlung eines monatlichen Gehalts. Bei manchen ist die Überraschung jedoch groß, wenn statt dem vereinbarten Bruttogehalt ein wesentlich geringerer Betrag auf das Konto überwiesen wird. Ein Blick auf den Lohnzettel zeigt: Auch Studenten müssen Abgaben leisten. Was genau vom Bruttolohn abgezogen wird und als Nettolohn übrigbleibt, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Nicht alle dualen Studenten müssen Lohnsteuer zahlen

Je höher das Gehalt im dualen Studium ist, desto höher ist auch die Lohnsteuer beziehungsweise Einkommenssteuer, die gezahlt werden muss. Einen wesentlichen Einfluss darauf hat jedoch auch die jeweilige Steuerklasse.

Die meisten Studierenden sind ledig und kinderlos und demnach in Steuerklasse 1. In diesem Fall wird die Lohnsteuer nur dann fällig, wenn das Einkommen höher als 10.908 Euro im Jahr ist (Stand 2023). Bis auf wenige Ausnahmen muss unter dieser Verdienstgrenze keine steuerliche Abgabe geleistet werden.

Allerdings wird die Steuer zunächst trotzdem vom monatlichen Gehalt abgezogen. Um sie zurückzuerhalten, ist eine Steuererklärung im darauffolgenden Jahr erforderlich. Deshalb ist es auch wichtig, in Grundzügen den Steuerbescheid verstehen zu können.

Dazu gehört beispielsweise auch das Wissen, dass die Werbungskostenpauschale von mindestens 1.230 Euro vom Finanzamt automatisch vom zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen wird. Liegt das Einkommen dann unter dem Freibetrag, wird auch die bezahlte Lohnsteuer wieder zurückerstattet.

Die genaue Berechnung der Steuer ist auf der zweiten und gegebenenfalls weiteren Seiten aufgelistet. Kommt es dabei zu Abweichungen zur eingereichten Steuererklärung, werden diese unter dem Punkt „Erläuterungen“ genau begründet.  

Um die Steuer im Vorfeld ungefähr zu berechnen, kann der interaktive Lohn- und Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen verwendet werden.

Steuererklärung Studenten

Für Mitglieder in einer Glaubensgemeinschaft wird die Kirchensteuer fällig

Wer einer staatlich anerkannten Kirche angehört und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist dazu verpflichtet, Kirchensteuer zu bezahlen. Dazu zählen unter anderem die katholische Kirche, die evangelische Landeskirche sowie jüdische Kultusgemeinden und israelitische Religionsgemeinschaften.

Die über fünf Millionen Muslime bezahlen hingegen keine Kirchensteuer, weil diese Religion in Deutschland nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Die genaue Höhe der Kirchensteuer ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie acht Prozent von der Einkommenssteuer, in allen übrigen Bundesländern sind es neun Prozent. Auch hier spielt der Steuerbescheid wieder eine wichtige Rolle. Denn im Rahmen der Steuererklärung kann die tatsächlich bezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.

Im Normalfall zahlen Studenten in ihrem dualen Studium keinen Soli-Zuschlag

Der Soli-Zuschlag war in den 1990er-Jahren dazu gedacht, den Aufbau Ost im Land voranzutreiben. Seit dem Jahr 2021 fällt er jedoch für rund 90 Prozent der Bundesbürger weg, denn die Freigrenzen wurden deutlich angehoben.

Für 2023 gilt eine jährliche Freigrenze von 17.543 Euro. Damit ist jedoch nicht das Gesamteinkommen gemeint, sondern die Lohnsteuer. Anders ausgedrückt: Nur wer mehr als 17.543 Euro Einkommenssteuer im Jahr bezahlt, muss in weiterer Folge auch noch den Solidaritätszuschlag bezahlen.

Dafür müsste der Bruttojahresverdienst jedoch deutlich über 75.000 Euro liegen. Das ist bei einem dualen Studium so gut wie ausgeschlossen.

Planung Steuer Netto Brutto

Den meisten Studierenden bleibt sehr viel Netto vom Brutto übrig

Wer wissen möchte, ob er sich seine Studentenwohnung leisten kann, sollte bedenken, dass neben den Steuern auch noch die Abgaben für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden. In der Regel liegt die Höhe aller Beiträge bei rund 20 Prozent des Bruttogehaltes.

Wie viel Geld im Rahmen des dualen Studiums tatsächlich vom Bruttolohn übrigbleibt, zeigt ein einfaches Beispiel:

Ein Student bezieht für sein duales Studium einen monatlichen Bruttolohn von 950 Euro. Da der Betrag unter der jährlichen Freigrenze liegt, muss er dafür keine Lohnsteuer, keine Kirchensteuer und keinen Solidaritätszuschlag bezahlen. An Sozialversicherungsbeiträgen werden gemäß der für 2023 vorgegebenen Prozentsätze insgesamt 194,04 Euro fällig. Von den 950 Euro Bruttolohn bleiben somit 755,96 Euro als Nettolohn übrig.

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