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Internetvertrag nach Studium kündigen

Internetvertrag nach Studium kündigen

Herzlichen Glückwunsch! Du hast dein Studium abgeschlossen und bist nun bereit für den Einstieg in die Arbeitswelt. Aber warte, es gibt noch eine Aufgabe, die du erledigen musst, bevor du die Hochschule hinter dir lassen kannst – die Kündigung deines Internetvertrags. Wie du deinen Vertrag in Minuten auflösen kannst und welche Sonderkündigungsrechte im Falle eines Umzugs hast, erfährst du hier.

Kündigungsservice nutzen

Hast du keine Lust auf den ganzen Papierkram und die langen Telefonate für die Kündigung deines Festnetz- und Internettarifs nach dem Studium? Dann kannst du ganz einfach einen kostenlosen Kündigungsdienst nutzen. Hierbei musst du im ersten Schritt deinen Namen, Adresse, Kundennummer und Vertragsdaten auf www.smartkündigen.de angeben. Somit kannst du das Schreiben schnell und bequem online einreichen. Sobald die Kündigung bestätigt ist, erhältst du eine Bestätigung per Post mit dem Datum des Vertragsendes.

Kündigungsfrist beachten

Wenn du einen speziellen DSL Vertrag für Studenten genutzt hast, kannst du den Vertrag in der Regel mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das bedeutet, dass du deinen Anbieter spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlich informieren musst. Wenn du die Kündigungsfrist nicht einhältst, kann dir eine Gebühr in Rechnung gestellt werden.

DSL Vertrag Kündigungsfrist Studenten

Mindestvertragslaufzeit bei Studenten

Internetverträge für Studierende haben in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Das bedeutet, dass die Kunden 24 Monate lang an ihren Vertrag gebunden sind, bevor er wieder gekündigt werden kann.

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) bringt hier deutlich mehr Flexibilität mit einer monatlichen Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Studierende können danach ihren Vertrag jederzeit kündigen und die Laufzeit wird nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Zudem kann nach Ablauf der Frist zu jedem möglichen Zeitpunkt der Abschlusstermin eingestellt werden und nicht wie zuvor, nur zum Monatsende. So lassen sich Vertragsfallen und die damit verbundenen unerwünschten Kosten vermeiden.

Sonderkündigungsrecht

Wenn du als Student*in an eine neue Adresse ziehst, hast du das Recht, deinen aktuellen Festnetz- und Internettarif ohne Gebühren zu kündigen. Allerdings gilt dieses Recht nur, wenn dein derzeitiger Anbieter an dieser Adresse keinen Dienst anbietet. Ferner kann dein Vertrag gekündigt werden, wenn die vereinbarte Geschwindigkeit in der neuen Wohnung nicht erreicht wird. Allerdings ist hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten erforderlich, um den Vertrag zu beenden.

Zudem kannst du den bestehenden Tarif bei einem Umzug auflösen, wenn folgendes zutrifft:

  • Du in eine Wohnung ziehst, in der bereits eine andere Person lebt, die schon einen Internetanschluss besitzt.
  • Man zusammen mit einer anderen Person in eine gemeinsame Wohnung zieht. Wenn beide Parteien bereits einen Internetanbieter haben, darf ein Vertrag aufgelöst werden.
  • Du in einer Wohngemeinschaft lebst und der alte Tarif auf einen Mitbewohner übertragen werden kann.

5 Tipps für die reibungslose Kündigung

Im Grunde ist das Auflösen des bestehenden Festnetz- und Telefonvertrags keine Herausforderung. Trotzdem kann es durch schlechte Kommunikation mit dem Anbieter zu ärgerlichen Mehrkosten kommen. Deshalb solltest du folgenden Tipps unbedingt befolgen:

  1. Gib dem Anbieter genügend Zeit, um deine Kündigung zu bearbeiten. Reiche das Schreiben lieber etwas früher ein, als ein paar Tage vor Fristende.
  2. Achte auf die korrekten Angaben. Der Name und die Anschrift des Vertragsinhabers müssen mit den hinterlegten Daten übereinstimmen.
  3. Denke an die Kündigung der Endgeräte. Wenn du einen Router oder einen TV-Stick gemietet hast, musst du diese ebenfalls kündigen.
  4. Nutze Kündigungsservice für ein formgerechtes Schreiben, bei unklarer Formulierung ist Kündigung nichtig.
  5. Wenn du schlichtweg umziehst und ohnehin einen neuen Vertrag benötigst, kannst du prüfen, ob der Tarif an der neuen Adresse ebenfalls verfügbar ist.

Fazit

Als frisch gebackene*r Hochschulabsolvent*in bist du wahrscheinlich begierig darauf, dein neues Leben zu beginnen. Trotzdem solltest du an die Kündigung deiner bestehenden Verträge, wie den Festnetz- und Internettarif denken. Mithilfe eines Kündigungsservice kannst du in Minuten den bestehenden Vertrag beenden. Allerdings solltest du dabei die Mindestlaufzeit und die bestehenden Fristen beachten. Im Falle eines Wohnortwechsels kannst du vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

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