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Alle Infos zur BAföG Rückzahlung

Bafoeg Rueckzahlung

© Gabi Eder / pixelio.de

Wir wollen uns heute mal speziell mit dem Thema der Rückzahlung des BAföGs beschäftigen und euch dazu alle relevanten Informationen zusammenstellen. Viele Studenten werden diesen Sommer ja ihr Studium beendet haben und für sie wird dieser Artikel natürlich besonders interessant sein, aber auch für alle aktuellen Bezieher von BAföG schadet es nicht, sich bereits jetzt einmal über die Rückzahlung ein paar Gedanken zu machen, denn wer clever vorausplant, kann mehr Förderungsgelder behalten. Wir verraten Euch in diesem Bericht wie das gehen kann.

Wie viel muss zurückgezahlt werden?

Das wichtigste einmal vorne weg: In der Regel muss man die Hälfte aller erhaltenen BAföG-Gelder an den Staat zurückzahlen. Allerdings gibt es eine Maximalgrenze von 10.000€. Wer also innerhalb der Regelstudienzeit zum Beispiel insgesamt 22.000€ erhalten hat, muss 10.000€ davon wieder zurückzahlen.

Wann beginnt die Rückzahlung des BAföGs?

Die Rückzahlung beginnt in der Regel 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Beim Bachelor-Master-System ist hier leider der Bachelor der ausschlaggebende Faktor. Daher kann es sein, dass man nach seinem Master-Abschluss nur noch 2-3 Jahre hat, bevor die Rückzahlung der BAföG-Gelder beginnt. Wichtig ist, dass man das man dem Bundesverwaltungsamt immer seine aktuelle Adresse zukommen lässt, damit man die Aufforderung für die Rückzahlung auch erhält.

Wie läuft die Rückzahlung ab?

Die Rückzahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten. Die Höhe der Rate kann mitbestimmt werden, allerdings liegt das Minimum bei 315€. Wenn man über ein geringes Einkommen zum Zeitpunkt der Rückzahlung verfügt, kann man einen Antrag auf einen Aufschub von 1 Jahr stellen.

Wie kann man bei der BAföG-Rückzahlung sparen?

Um mehr als die vorgesehenen 50% der Fördergelder zu behalten gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten. Die erste haben wir schon kurz vorgestellt. Wer also insgesamt mehr als 20.000€ BAföG erhält muss nur 10.000€ zurückzahlen. Hier kann man allerdings nur schwer Einfluss drauf nehmen, da die Förderhöhe ja vor dem Erhalt festgelegt wird und an die Vermögensverhältnisse der Eltern gekoppelt ist.

Bei der 2. Möglichkeit wird es aber für alle BAföG-Bezieher spannend. Man kann nämlich einen Antrag auf einen Nachlass der (Rest-)Schuld stellen, wenn man einen großen Teil der Schulden auf einen Schlag begleicht. In diesem Fall können bis zu 50% der Darlehensschuld vom Amt erlassen werden. Der wirkliche Nachlass ist aber natürlich abhängig von der Höhe der Rückzahlung. Ein konkretes Angebot erhält man normalerweise mit dem Rückzahlungsbescheid. Weitere Informationen und den Antrag darauf findet Ihr hier.

Es lohnt sich also während des Studiums und auch danach sparsam mit seinem Geld umzugehen und sich auf diese Rückzahlung gezielt vorzubereiten. Vor allem Masterstudenten, die deutlich weniger Zeit für eine Rückzahlung haben, sollten versuchen schon während des Studiums eine Rücklage zu bilden. Auch ein Job während des Studiums, bei dem Ihr nun bis zu 450€ verdienen dürft, kann bei der Bildung eines Sparkontos hilfreich sein. Wer sein Geld anlegen will sollte, aber aufpassen, dass er kein Festgeldkonto oder Ähnliches verwendet. Hier bietet sich eher ein Tagesgeldkonto oder etwas Vergleichbares an. Man will ja auch an sein Geld rankommen, wenn der Rückzahlungsbescheid eingegangen ist. Mit diesem einfachen Plan kann man einen beträchtlichen Teil des BAföGs für sich behalten.

Bildquelle: Das oben verwendete Bild stammt von www.pixelio.de. Alle Rechte liegen beim Copyright-Inhaber: © Gabi Eder

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