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Wissenswertes für Studenten rund um einen Nebenjob

Das Wintersemester steht in den Startlöchern und viele Studenten müssen sich neben dem Studium etwas Geld dazuverdienen und sich daher einen Job suchen. Studenten sind eigentlich in fast allen Branchen gefragt, da die Lohnnebenkosten im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern sehr gering sind. Dabei gibt es den klassischen Beruf als Werksstudent in vielen Unternehmen, aber auch Bars und Call-Center stellen gerne Studenten ein. Wir stellen Euch alles Wichtige vor, was man als studentischer Arbeitnehmer so wissen sollte.

Welche Jobs darf ich als Student annehmen?

Studenten können aus einer Vielzahl von verschiedenen Jobs wählen. Dabei gibt es die normalen Minijobs, bei denen man mittlerweile bis zu 450 Euro steuerfrei verdienen kann. Solche Jobangebote werden von vielen Unternehmen verschiedener Branchen angeboten und man darf maximal bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Des Weiteren gibt es noch die sogenannten Midi-Jobs, bei denen man wesentlich mehr jährlich verdienen darf und lediglich seinen Rentenversicherungsanteil zahlen muss. Zudem gibt es noch die Möglichkeit als Werksstudent zu arbeiten. Voraussetzung hierbei ist, dass man den Studentenstatus innehat und auch primär seinem Studium nachgeht. Insgesamt gibt eine große Anzahl von Möglichkeiten um sich neben dem Studium das nötige Kleingeld für Miete, Bücher und schöne Wochenenden zu verdienen.

Ab wann muss ich Sozialversicherung und Steuern zahlen?

Zuallererst ist zu beachten, dass die Arbeitszeit 20 Stunden pro Woche nicht übersteigen darf. Das ist die Grenze, bei der noch davon ausgegangen wird, dass man primär seinem Studium folgt und lediglich nebenbei arbeitet. Die Möglichkeit in der Familienversicherung zu verbleiben, erlischt ab einem Jahreseinkommen von 8564 Euro. Zudem zahlt man als Student 10% seines Bruttoeinkommens in die staatliche Rentenversicherung. Von der Einkommenssteuer ist man im Regelfall befreit.

Welche Rechte habe ich als Student?

Arbeitende Studenten genießen die gleichen Rechte wie normale Arbeitnehmer. Das bedeutet eine maximale Befristung des Arbeitsverhältnisses auf zwei Jahre. Zudem stehen einem nach dem Arbeitsschutzgesetz Pausen zu. Im Krankheitsfall stehen einem des Weiteren Lohnfortzahlungen zu und natürlich Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen im Jahr ausgehend von einer 6-Tage-Woche.

Weitere umfassende Informationen zu allen relevanten Themen rund um die Frage Studium und Arbeiten findet ihr übrigens in der Broschüre „Studieren und Jobben 2013“.

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